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HÖRMANN KG Verkaufsgesellschaft
Hereinspaziert – Tipps für den Haustürkauf
Haustüren haben zahlreiche Anforderungen auf einmal zu erfüllen. Wärmedämmend, robust und langlebig sowie einbruchhemmend sollen sie sein. Gleichzeitig soll der Eingangsbereich des Eigenheims ein Gefühl des Nachhausekommens vermitteln und für Geborgenheit und Sicherheit stehen. Die Technik, gerade in Sachen Einbruchschutz und Wärmedämmung, entwickelt sich laufend weiter.
Daher empfiehlt es sich, spätestens nach 20 bis 25 Jahren die Haustür zu erneuern. Bei der Auswahl und Gestaltung des neuen Eingangsbereichs spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Schließlich prägt die Haustür, zusammen mit den Fenstern und dem Garagentor, ganz wesentlich den ersten Eindruck, den das Gebäude vermittelt.
Mit guter Dämmung zur Förderung
Der UD-Wert bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern und Türen. Einfach ausgedrückt, erkennen Fachleute an dem Wert, wie viel Wärme durch die Haustür nach außen verloren geht. Je geringer der Wert, umso besser ist die Wärmedämmung und damit die Energieeffizienz des Gebäudes.
Auch bei Haustüren ist dieser Wert relevant, da bei einer nicht ausreichenden Isolierung über die große Türfläche viel Heizungswärme nach draußen abgestrahlt wird. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für die Sanierung von Außentüren einen UD-Wert von maximal 1,8 W/(m²·K) vor.
Daher werden mit dem Förderprogramm Nr. 430 „Energieeffizient Sanieren“ der KfW-Bank als Einzelmaßnahmen auch wärmegedämmte Haustüren gefördert. Voraussetzung ist, dass die Haustür mindestens einen UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder besser aufweist. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Investition, entsprechend mindestens 300 Euro, maximal aber 10.000 Euro.
Erhöhter Einbruchschutz für die eigene Sicherheit
Ausschlaggebend für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Nr. 455-E „Altersgerecht Umbauen – Investitionsschutz – Einbruchschutz“ ist zusätzlich zum UD-Wert die Erhöhung des Einbruchschutzes. Je nachdem, wie lange ein Einbrecher benötigt und welches Werkzeug er verwendet, werden geprüfte Bauelemente in Widerstandsklassen RC (englisch: „Resistance classes“) von RC 1N (geringer Widerstand) bis RC 6 (extrem hoher Widerstand) eingestuft. Für Eigenheime werden die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 empfohlen, eine Förderung ist ab Widerstandsklasse RC 2 möglich.
Voraussetzungen für die Förderung
- Wärmedämmung: UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder geringer
- Einbruchschutz: RC 2 Sicherheitsausstattung nach DIN EN 1627 oder höher
- Mindestinvestitionssumme: 500 Euro
Sind diese Anforderungen erfüllt, kann ein Zuschuss bei der KfW-Bank beantragt werden – es gibt 20 Prozent bei Investitionen bis zu 1.000 Euro, darüber hinaus zehn Prozent.